Nachname
Busch
Vorname
Margarethe
Mädchenname
Geschlecht
Weiblich
Alter
22
Geburtsdatum
1922
Geburtsort
Niederfell
, Deutschland
Todesdatum
12.01.1944
Todesort
Siechenhaus Klagenfurt
, Österreich
Gruppe
Euthanasie
Freitext
Margarethe Busch wurde um das Jahr 1922 geboren und katholisch getauft. Vor dem 7. Mai 1943 lebte sie im "Herz-Jesu-Haus Kühr" in Niederfell in der Nähe von Koblenz. Mit einem Tötungstransport wurde sie an diesem Tag mit 60 pflegebedürftigen Frauen und Mädchen in das Gaukrankenhaus Klagenfurt überstellt, um "euthanasiert" zu werden. Im sogenannten "Siechenhaus" (Geriatrie) gab es bereits ab Herbst 1941 ein bereitwilliges Personal, um das zu "erledigen". Der 1946 hingerichtete Primarius der Psychiatrie Dr. Franz Niedermoser war auch als "Hausarzt" im Siechenhaus aktiv und hat dessen Leiterin Antonia Pachner und ihre "Schwestern" angewiesen pro Woche nicht mehr als 4 Pflegebedürftige zu töten, um eine auffällige Häufung von Todesfällen zu vermeiden. Routinemäßig gemordet wurde im Siechenhaus mit dem überdosierten Schlafmittel Somnifen, in manchen Fällen mit Injektionen von Morphium. Margarethe Busch war unverheiratet und wurde am 12. Jänner 1944 im Alter von 22 Jahren von Ottilie Schellander ermordet. "Schwester Otti" war im Frühjahr eine der drei Hauptangeklagten in einem Prozess gegen 13 Euthanasiebeteiligte in KLagenfurt. Sie wurde zum Tod "durch den Strang" verurteilt, danach vom Bundespräsidenten zu lebenslänglicher Haft begnadigt und 1955 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Der Leichnam von Margarethe Busch wurde vom Gaukrankenhaus an die städtische Friedhofsverwaltung überstellt und in einem Armengrab in Annabichl im Feld I, Reihe 28 beigesetzt. Das Grab wurde nach dem Krieg aufgelöst und mit weiteren Toten belegt. - (Quelle: Kärntner Landesarchiv, Volksgericht 18 Vr 907/45, Urteil. - Magistrat Klagenfurt, Archiv der Friedhofsabteilung. - Lit.: Oberlerchner, Herwig. Stromberger, Helge. (Hg.): Sterilisiert, vergiftet und erstickt. Das Wüten der NS-Euthanasie in Kärnten. Drava Verlag, 2017).