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Jobst, Maria
Nachname
Jobst
Vorname
Maria
Geschlecht
Unbekannt
Alter
39
Geburtsdatum
31.07.1901
Geburtsort
Egg / Brdo , Österreich
Todesdatum
24.03.1941
Todesort
Tötungsanstalt Schloss Hartheim , Österreich
Gruppe
Euthanasie
Freitext
Maria Jobst war in Egg/Brdo als landwirtschaftliche Arbeiterin beschäftigt. In die Psychiatrie Klagenfurt kam sie am 15.8.1937 – am 24.3.1941, also gut neun Monate nach ihrem Bruder Johann Jobst, wurde Maria nach Niedernhart gebracht und in Hartheim getötet. Im Gegensatz zu dem Akt ihres Bruders weist der von Maria Jobst nur zwei Briefe auf, in denen sich einer ihrer Brüder (nicht der ebenfalls getötete Johann) nach dem Zustand der Schwester erkundigt. Dabei hätte ihr Leben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewahrt werden können, wären ihre Angehörigen bereit bzw. in der Lage dazu gewesen, sie im November 1940 in häusliche Pflege aufzunehmen. Als engste Verwandte wurde zu diesem Zeitpunkt die Schwägerin, vermutlich die Frau jenes Bruders, der sich nach Maria Jobsts Zustand erkundigte, kontaktiert und gebeten, Maria in häusliche Pflege zu übernehmen. Um die Tragik der Geschichte nachvollziehen zu können, seien hier einige Anmerkungen aus dem Krankenakt, der sich im Landesarchiv Kärnten befindet, wieder gegeben. Alles beginnt bereits mit der „Diagnose“ bei der Aufnahme am 15.8.1937, die da lautet: „depressive Verstimmung“. Ein geliefert also wegen einer „Verstimmung“, ist allerdings nicht einmal diese von langer Dauer, wie die Ärzte selbst feststellen. So antwortet Primar Winter Marias Bruder – der am 7.3.1938, gut ein halbes Jahr nach ihrer Einweisung, eine Anfrage an die Leitung der psychiatrischen Abteilung stellt, ob eine Herausnahme seiner Schwester möglich wäre – Folgendes: "Die Besserung im Zustande der Jobst M. hält weiter an. Ihr Verhalten ist fast einwandfrei, sie beginnt sich zu beschäftigen, hat Sehnsucht nach Hause zu kommen. Gegen den Versuch, sie in häusliche Pflege zu übernehmen wird ärztlich nichts mehr eingewendet." Über die Gründe, warum Maria Jobst nach diesem Schreiben nicht aus der Anstalt herausgeholt wurde, kann hier nur spekuliert werden. Sicherlich möglich, dass es aufgrund des im März 1938 erfolgten „Anschlusses“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland für die Familie Jobst zu einer veränderten Situation kam, die eine häusliche Pflege nicht zuließ. In der Krankenakte finden sich jedenfalls keine weiteren Hinweise auf eine Korrespondenz zwischen den Angehörigen und der Anstaltsleitung, bis am 8.11.1940 ein Schreiben an die Schwägerin von Maria Jobst ergeht, abermals gezeichnet von Primar Winter: "Das Befinden ihrer Schwägerin ist dauernd ein gutes, das Verhalten immer ruhig und geordnet. Ihre einzige Störung besteht darin, daß sie fast nichts arbeitet, meist herumsteht, sich schwach und krank fühlt. Die Gerichtskomission kam zum Schlusse, daß eine weitere Anhaltung nicht mehr geboten erscheint und ich ersuche Sie, die Kranke bald in häusliche Pflege zu übernehmen." Fünf Monate nach der Ermordung ihres Bruders wäre der Entlassung von Maria Jobst anscheinend nicht einmal aus Sicht der NS-Ärzte etwas im Wege gestanden. Doch es sollte nicht zu einer Heimkehr kommen, denn wenige Tage später erreicht ein Schreiben der Schwägerin die Anstaltsleitung des Landeskrankenhauses Klagenfurt, in dem sie erklärt, nicht in der Lage zu sein, Maria Jobst in häusliche Pflege zu übernehmen, da sie „niemanden habe der auf sie schaut“ und sie sich um die Rinder und die Hunde kümmern müsse. Weiters führt sie an, dass auch ihr Mann „nicht mehr zu Hause sein kann“ und sie deswegen auf sich allein gestellt sei und die Pflege nicht übernehmen könne. Zu diesem Zeitpunkt konnte sie kaum wissen, dass mit diesem Schreiben das Todesurteil für Maria gefällt war. Allerdings soll festgehalten werden, dass zum Zeitpunkt des Schreibens an die Schwägerin von Maria Jobst, dem 8.11.1940, die Angehörigen zweifellos schon über den Tod (die Ermordung) von Johann Jobst informiert waren. In den Krankenakten der beiden Geschwister ist jeweils vermerkt „überstellt nach Brandenburg“, eine häufig eingesetzte Strategie, um die Spuren der Vernichtungstransporte nach Hartheim zu verwischen. Inwiefern jedoch der Familie wirklich bekannt war, was Maria Jobst erwarten würde, kann heute nicht mehr mit gänzlicher Sicherheit gesagt werden. Am 24.4.1941, fünf Monate nachdem in einem Schreiben seitens der Anstaltsleitung ihre Entlassung angeregt, ja sogar gewünscht wurde, wurde sie mit einem Vernichtungstransport von Klagenfurt nach Niedernhart überstellt und in Hartheim ermordet. Quellen: Gitschtaler, Bernhard (Hg.) (2015): Ausgelöschte Namen. Die Opfer des Nationalsozialismus im und aus dem Gailtal – Ein Erinnerungsbuch. Otto-Müller Verlag, Salzburg, S. 67ff